News & Info
| Termine / Treffen / Ausfahrten /Messen usw. | ||
| Datum | Was ? Wo ? Wann ? Wie ? Warum ? | mehr Info unter : |
| 07.06.-10.06.12 | Quad und ATV Treffen Harz 10 | www.quad-freunde-harz.de |
![]() ![]() Tough - Strong - Hard - Braveheart ! mehr Info's unter : www.braveheartbattle.de info@braveheartbattle.de
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Herzlich Willkommen
bei den
ATV & Quadfreunde Bad Neustadt/S. e.V.
Sucht Ihr einen ATV & Quad Club bei dem Spaß an 1. Stelle steht,
dann seit Ihr bei uns genau richtig!!!
Auf unserem Programm stehen gemeinsame Ausfahrten (geführte Touren)
sowie die Teilnahme an Events und Veranstaltungen in der Umgebung.
Wo auch die Kids natürlich nicht zu kurz kommen.
Außerdem findet jeden letzten Samstag im Monat unser Stammtisch statt.
( Termine könnt Ihr auf der Seite Stammtische entnehmen)
Seit Ihr Neugierig geworden ? Dann meldet Euch bei uns :
Kontakt : info@quadfreunde-nes.de
oder meldet Euch einfach Telefonisch bei Dirk od. Andre : 01717488668 od. 015115283324
Also bis bald . See You !!!
( !!!! DENN ALLEINE FAHREN IST DOOF !!!! )
Zu unserer Geschichte (kurz Fassung) :
2002 fing alles an , mit 4 Leuten , da wären gewesen Caro, German , Borsti und Enrico ,
ein paar Monate später (Treffen in Stadtlauringen) lernten wir die Geißler`s kennen
und einige andere auch, so wurden wir größer.
Seit 02.02.2005 sind wir ein eingetragener Verein.
weitere Info's
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Quad nicht Motorrad ,
nicht Auto |
Was ist ein ATV ?
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ATV (All Terrain
Vehicle) kann als Kraftfahrzeug sowohl als Fun oder Arbeitsgerät (LOF) dienen. ATV werden auch bei der Bundeswehr zur Personenbeförderung eingesetzt . |
Wer darf Quad/ATV fahren?
Quads sind keine „ Zweiräder “, damit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B
wie für PKW erforderlich.
Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 18 Jahre , egal wieviel Hubraum oder Leistung die Fahrzeuge haben.
Aufgrund der stark gestiegenen Zulassungszahlen wurde am 1. Februar 2005 die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt,
die 16-Jährigen auch das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³ (Versicherungskennzeichen) erlaubt.
Bei der Zulassung, abhängig vom Importeur, unterscheidet man in Deutschland:
· Zugmaschine. Der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen
offenen Leistung.
· 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP),( maximale Leistung von 15 kw / 21 PS).
Für die Abnahme nach § 21 StVZO ist der TÜV oder DEKRA zuständig.
Viele Hersteller bieten bereits Fahrzeuge mit EU-Zulassung an.
Helmpflicht?
Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluß des Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht.
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt,
muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
So weit die 40. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005,
die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.
Ab dem 1.Januar 2006 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATV´s.
Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht.
Kennzeichen ?
Nach dem Wegfall von § 60 der StVZO hatten viele gehofft,
dass das Thema Front- kennzeichen bei den ATVs und Quads nun endgültig erledigt ist und
endlich europäisches Recht zum Zuge kommt. Hier wurde allerdings die Kreativität der deutschen Gesetzgebung unterschätzt,
die kurzerhand eine Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) geschaffen hat.
In § 10 Absatz 5 ist klar geregelt, dass das Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs
vorhanden und fest angebracht sein muss. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite,
bei Anhängern und bei
Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
Nach wie vor ausgenommen
von der Regelung sind Zugmaschinenzulassungen mit einer eingetragenen
Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h (ein verkleinertes Nummernschild hinten)
sowie Leicht-KFZ bis 45 km/h (Versicherungskennzeichen hinten).
Ebenfalls möchten wir hier auf einen sehr interessanten Link hinweisen :
VIS Bayern (Verbraucherschutzinformationssystem Bayern)
Auf diesen Seiten findet Ihr sehr viele nützliche Tipps rund ums Quad/ATV.